Der Gemeindekirchenrat
(GKR) ist das Leitungsgremium einer evangelischen Kirchengemeinde. Er besteht zum einen aus den so genannten „Gemeindeältesten“, die als Gemeindeglieder von den Gemeindemitgliedern gewählt werden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre; in unserer Gemeinde werden auch alle sechs Jahre die GKR-Mitglieder neu gewählt. Die nächste Wahl ist 2025.
Zum GKR gehört ebenfalls der Pfarrer. Gemeinsam verantworten sie die Planung und Gestaltung des Gemeindelebens von den Gottesdiensten bis zur Öffentlichkeitsarbeit, von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zur Seniorenarbeit, vom Besuchsdienst bis zum Bibelgesprächskreis. Ebenso verantwortet der Gemeindekirchenrat, welche Bauarbeiten an Kirche oder Gemeindehaus ausgeführt werden. Der GKR stellt berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, beauftragt die Ehrenamtlichen und nimmt die Dienstaufsicht wahr. Er ist zuständig für die Verwaltung kirchlicher Gebäude und Grundstücke sowie für den Haushaltsplan der Gemeinde. Er entscheidet über die gemeindlichen Veranstaltungen und Aktivitäten.